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Hinweisgebersystem

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch GT elektronik
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) enthält umfassende Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern. Gleichzeitig verpflichtet es Unternehmen, interne Meldewege einzurichten.

Hinweise an GT elektronik können persönlich, postalisch oder per Mail an hinweis@gt-elektronik.de übermittelt werden.

Wir werden Ihnen Rückmeldung geben und dabei die Vertraulichkeit aller Beteiligten wahren, Sie vor Benachteiligungen schützen und Ihre Meldung vertraulich behandeln.

Ihr Hinweis sollte nach Möglichkeit folgende Informationen enthalten:

  • Beschreibung des Verstoßes
  • Wo und wann hat sich der Sachverhalt zugetragen?
  • Sind Sie an den berichteten Sachverhalten beteiligt?
  • Welche Beweise untermauern Ihre Schilderung?